Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internetportal www.kulturgutschutz-deutschland.de.
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist bemüht, die Internetseite www.kulturgutschutz-deutschland.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Website ist noch nicht vollständig barrierefrei. Es ist eine Navigationshilfe und eine Inhaltsübersicht in Leichter Sprache und in Gebärdensprache verfügbar. Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache und Gebärdensprache wird derzeit erstellt.
Aufgrund der bedingten Silbentrennung (Soft Hyphens) ist die Screenreader-Ausgabe von Navigationslinks teilweise schwer verständlich. Dies betrifft insbesondere auch den Link zur Seite „Leichte Sprache“ im Kopfbereich.
Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
Fehlermeldungen in Formularen werden von Screenreadern im Formularmodus nicht automatisch ausgelesen und sind teilweise nicht aussagekräftig.
Auch einige herunterladbare Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Wir arbeiten ständig an der Verbesserung und Erweiterung unseres barrierefreien Angebots.
Der Grad der Barrierefreiheit dieses Internetportals wurde durch externe Sachverständige geprüft.
Diese Erklärung wurde am 6. April 2021 erstellt und am 12. März 2026 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kulturgutschutz-deutschland.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat KM 28
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 99 681 44355
E-Mail: Kulturgutschutz@bkm.bund.de
Sie können Ihre Anfrage in Deutscher Gebärdensprache stellen. Weitere Informationen dazu, wie Sie Ihre Anfrage aufzeichnen können, finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527 2805
Fax: +49 (0)30 18 527 742901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de